Einreisebestimmungen für Südkorea

Statue in Gyeongju, Südkorea

Für deutsche Staatsangehörige besteht bei der Einreise als Touristen oder Geschäftsreisende in Südkorea bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen keine Visumpflicht. Darüber hinausgehend ist ein Visum erforderlich, das auch innerhalb dieser 90 Tage direkt bei der koreanischen Ausländerbehörde beantragt werden kann.

Für die Einreise ist für Erwachsene ein Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis ist nicht ausreichend. Für Kinder und Jugendliche muss der Kinderreisepass ein Lichtbild enthalten.

Für das Absolvieren eines Auslandssemesters ist ein Visum erforderlich. Zudem besteht die Möglichkeit für Travel & Work. Der Aufenthalt dafür ist auf ein Jahr begrenzt. Dafür erforderlich ist ein „Working-Holiday-Visum“, das vor dem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden muss.

Haben Sie bei der Einreise nichts zu verzollen, können Sie den Ausgang „nothing to declare" benutzen. Wenn Sie zollpflichtige Waren mitführen, benutzen Sie den Ausgang „goods to declare".

Da sich die Einreisebestimmungen ändern können, ist es empfehlenswert, sich vor jeder Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren, die auch noch weitere Informationen zur Einreise, zu landesspezifischen Sicherheitshinweisen, zu Zollvorschriften, zum Strafrecht und medizinische Hinweise veröffentlicht haben.