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Einreisebestimmungen für Südkorea

Für deutsche Staatsangehörige besteht bei der Einreise als Touristen oder Geschäftsreisende in Süd-Korea bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen keine Visumpflicht. Darüber hinausgehend ist ein Visum erforderlich, das auch innerhalb dieser 90 Tage direkt bei der koreanischen Ausländerbehörde beantragt werden kann. Für die Einreise ist für Erwachsene ein Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis ist nicht ausreichend. Für Kinder und Jugendliche muss der Kinderreisepass ein Lichtbild enthalten.

Für das Absolvieren eines Auslandssemesters ist ein Visum erforderlich. Zudem besteht die Möglichkeit für Travel & Work. Der Aufenthalt dafür ist auf ein Jahr begrenzt. Dafür erforderlich ist ein „Working-Holiday-Visum“, das vor dem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden muss.

Haben Sie bei der Einreise nichts zu verzollen, können Sie den Ausgang „nothing to declare" benutzen. Wenn Sie zollpflichtige Waren mitführen, benutzen Sie den Ausgang „goods to declare".

Da sich die Einreisebestimmungen ändern können, ist es empfehlenswert, sich vor jeder Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren, die auch noch weitere Informationen zur Einreise, zu landesspezifischen Sicherheitshinweisen, zu Zollvorschriften, zum Strafrecht und medizinischen Hinweisen veröffentlicht haben.

Last modified on Freitag, 30 Mai 2014 19:23

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Anita Knöller

Schreiben ist ihre Leidenschaft. Sowohl beruflich als Redakteurin verschiedener Fachmagazine, als auch privat als Bloggerin des Reiseportals www.reise-ass.com und des Frauenportals www.portal-fuer-die-frau.com

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